Ab 04.03.20 vorerst alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen untersagt.
Weitere Informationen sind auf einer Übersichtsseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu finden.
Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut als pdf-Dokument ebenfalls auf den Seiten des Landratsamtes zu finden.
Videobeitrag des lokalen Fernsehsenders frm: Interview mit einer Vertreterin des Landratsamtes